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FG Hessen, 09.02.1995 - 4 V 2648/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sinn und Zweck der Regelung des § 233a Abs. 3 AO (Abgabenordnung); Erfordernis des Abzugs der rechtswidrig nachträglich festgesetzten Vorauszahlungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage; Maßgeblichkeit des zu Beginn des Zinslaufs festgesetzte Vorauszahlungssolls für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 256
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Rückwirkende Steuerschuld
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.09.1993 - I R 30/93
Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.12.1993 - I R 56/93
Nichtberücksichtigung freiwilliger Vorauszahlungen bei einer Steuernachforderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 27.03.1996 - I B 30/95
Vorauszahlungen bei der Zinsberechnung
Sie beantragt sinngemäß, den Beschluß des FG vom 9. Februar 1995 4 V 2648/94 aufzuheben und die Vollziehung der Zinsbescheide zur Körperschaftsteuer 1990 und 1991 vom 5. April 1994 in Höhe weiterer Teilbeträge von 103005 DM (1990) und 48900 DM (1991) aufzuheben.